Für Agentur-Dienstleistungen gelten diese AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1. Geltungsbereich
1.1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden werden in keinem Fall Vertragsgegenstand.
§ 2. Angebote, Vertragsabschluss, Änderung der Lieferartikel
2.1. Für den Inhalt des Vertrages über den Verkauf der Dienstleistung ist die vom Kunden an den Verkäufer übermittelte Bestellung in der Fassung der Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgeblich. Der Kaufvertrag kommt mit der Bestellung (u.a. in Form des Projekt-Fragebogens) per Fax, Telefon oder e-Mail zustande.
2.2. Telefonische Angaben durch uns sind unverbindlich.
§ 3. Stornierungskosten
3.1. Stornierungskosten fallen nicht an, wenn die Stornierung unmittelbar nach der ersten Entwurfspräsentation erfolgt. Bei Stornierungen im weiteren Verlauf der Arbeiten tritt § 3.2 in Kraft.
3.2. Storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag unberechtigter Weise zurück, so fallen für die Bearbeitung und den entgangenen Gewinn mindestens 50% des Verkaufspreises (Netto) als Entschädigung an. Je nach Projektfortschritt kann bis zu 100% des Verkaufspreises (Netto) in Rechnung gestellt werden.
§ 4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Ist die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftlich festgelegte Liefertermine und -fristen im Zweifel unverbindlich. Werden nachträglich wirksam Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich alle früher vereinbarten Liefertermine und -fristen.
4.2. Liefertermine und Abwicklungszeiträume, die abhängig von der Banküberweisung des Auftraggebers sind, zählen ab Eingangsdatum des Geldes beim Auftragnehmer.
4.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat erkennbar an der Teillieferung kein Interesse.
4.4. Wird ein unverbindlicher Liefertermin bzw. eine unverbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Kunde nach Fristüberschreitung uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Diese Frist beträgt mind. zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung. Mit Ablauf der so gesetzten Frist kommen wir in Verzug. Besteht der Kunde auf Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens neben der Lieferung nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird ein verbindlicher Liefertermin/eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kommen wir bereits mit Überschreitung des Termins/der Frist in Verzug. In diesem Fall gilt Ziff. 4.3. Satz 4 entsprechend.
4.5. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o. ä., haben wir nicht einzustehen. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
5.1.Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
5.2. Jede Zahlung unseres Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen verrechnen. Dies gilt nicht bei anderslautender Zahlungsbestimmung des Kunden.
5.3. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
5.4. Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wird berechtigt, von diesem die an den Kunden gelieferte Ware nach Ablauf einer gem. § 323 BGB gesetzten angemessenen Frist heraus zu verlangen.
5.5. Gewährt der Auftragnehmer Sonderzahlungen, Ratenzahlung oder auf Kulanz basierte reduzierte Rechnungsbeträge, sind diese unter Einhaltung der Zahlungsfrist gültig. Werde Zahlungsfristen nicht eingehalten, sind die auf Kulanz vereinbarten Zahlungssummen hinfällig und es fallen die ursprünglich berechneten Kosten an und werden sofort fällig.
§ 6. Bereitstellung von Unterlagen
6.1. Für die frühzeitige, einwandfreie Lieferung der zu Produktion benötigten Unterlagen (Schriften, Grafik-Dataien, Fotografien, Zeichnungen, o.ä.) ist der Auftraggeber alleinig verantwortlich. Die Anlieferung hat grundsätzlich nach Vorgaben des Auftragnehmers zu erfolgen. Verbindliche Liefertermine und Abwicklungszeiträume treten erst mit dem Tag in Kraft, an dem die Unterlagen beim Auftragnehmer eingehen.
6.2. Entsprechen die von Auftraggeber gelieferten Unterlagen nicht den vom Auftraggeber angegebenen Vorgaben, ist der Auftraggeber verpflichtet, die korrekten Unterlagen nachzureichen. Bei kleinen Abweichungen von den Vorgaben kann nach Absprache mit dem Auftraggeber der Auftragnehmer die Unterlagen für die erforderlichen Arbeiten verändern.
6.3. Ist der Auftraggeber nicht in der Lage, erforderliche Unterlagen nach den Vorgaben des Auftragnehmers zu erbringen, können qualitative Einbußen entstehen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
6.4. Druckvorstufen (digitaler Korrekturabzug) werden via Email versandt und sind vom Auftraggeber umgehend zu prüfen. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Korrekturen, die innerhalb einer gesetzten Frist schriftlich eintreffen. Treffen vor Ablauf der Frist keine Korrekturwünsche ein, gilt die Druckvorstufe damit als vom Auftraggeber freigegeben. Nachträgliche Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform und werden separat nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.6.5. Sämtliche Vektor-Dateien werden in kurvengewandelten Daten geliefert. Quelldateien können gegen Aufpreis erworben werden.
6.6. Die Gefahr eventueller Druckfehler geht nach Freigabe der Druckvorstufe an den Auftraggeber über.
6.7. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass der Auftraggeber die überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft hat.
§ 7. Gewährleistung des Auftraggebers
7.1. Der Auftragnehmer übernimmt in keinem Fall die Gewähr für die vom Auftraggeber angestrebten Verwendungszwecke. Alleinig der Auftraggeber ist verantwortlich für die Eignung der vom Auftraggeber erbrachten Leistungen für seine Zwecke. Im Zweifelsfall muß der Auftraggeber die Eignung anhand von z.B. Testdrucken oder -produktionen überprüfen.
7.2. Der Auftraggeber sichtert mit der Auftragsvergabe zu, jegliche Rechte Dritter nicht zu verletzten. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von allen wettbewerbsrechtlichen, namens- und markenrechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
7.3. Nach Übergabe der Arbeiten und der Urheberrechte trägt der Auftraggeber die alleinige, ausschliessliche Verantwortung und Haftung. Die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen werden nach besten Wissen und Gewissen erbracht, müssen jedoch im Zweifelsfall vom Auftraggeber marken- oder urheberrechtlich überprüft werden.
7.4. Der Auftragnehmer kann keine Gewährleistung auf druck- und dateitechnische Farbabweichungen übernehmen. Insbesondere zwischen RGB und CMYK-Daten können Farbunterschiede sowohl am Monitor, als auch bei Druckergebnissen vorkommen.
§ 8. Eigentumsvorbehalt & Nutzungsrechte
8.1 Die Waren, Dienstleistungen und Nutzungsrechte an erstellten Daten/Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der MP&P.
8.2. Alle von MP&P erstellten Arbeiten unterliegen dem gesetzlichen Urheberrecht. Der Auftraggeber erwirbt die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an diesen Arbeiten.
8.3. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die erstellten Materialien im Ganzen kein weiteres Mal veräußert werden. Jedoch können grafische Elemente oder Bilder in anderen Daten/Materialien/Unterlagen von auftraggeberfremden Projekte Verwendung finden. Beim Corporate Design (Logodesign) ist ein markenrechtlicher Schutz beim Markenpatentamt (Deutschland oder International) unter Umständen nur bedingt möglich, da integrierte Symbole/Grafiken in auftraggeberfremden Logodesigns ebenfalls Verwendung finden können.
8.4.Die dem Auftragnehmer eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der MP&P an Dritte entgeldlich oder unentgeldlich übertragen werden. Ausgenommen sind Veräußerungen, die in Zusammenhang eines Unternehmensveräußerung stehen.
8.5. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch in der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers verändert werden.
8.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachte Leistung zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu nutzen. Hier zu zählt z.b. die Aufführung der Leistung im Referenzkatalog (online, offline).
§ 9. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
9.1. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
9.2.Die Abnahme erfolgt schriftlich via Fax oder email durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 7 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.
9.3. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
9.4.Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
§ 10 Hinweis auf Erstellung
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Firmenlogo von MP&P sowie den Hinweis "Webdesign und Webprogrammierung" mit Link zur Webseite von MP&P und ggfls. deren Partnerseiten am unteren Rand der erstellten Webseite zu platzieren. Dies ist ein Hinweis auf den Hersteller der Seite und ist im allgemeinen in der Erstellung von Webseiten ein übliche Praxis.
§ 11 Datensicherheit
11.1 Der Auftraggeber spricht den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an den Auftragnehmer (gleich in welcher Form) übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.
11.2 Alle uns überlassenen Kontaktdaten dienen ausschließlich internen Zwecken, der Abstimmung von Projekten und der Information zu den Dienstleistungen der MP&P und werden nicht an Dritte weitergegeben.
§ 12 Rücktrittsrecht
12.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Auftragsdurchführung und bei Rückzahlung der schon gezahlten Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist insbesondere dann möglich wenn Personal des Auftragnehmers das Unternehmen verlassen und dadurch Know How zur Durchführung der Projekte verloren geht.
§ 13 Gerichtsstand
13.1 Auf alle Verträge mit der MP&P ist Deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist die Stadt Bochum.
$14 Sonderbedingungen für Luftbilder, Luftbildvideos und Drohnenflug
14.1. Für die Erstellung der beauftragten Luftbilder, LuftbildVideos und der gewünschten Bilddaten gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Bilderflüge nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt.
Der Auftraggeber ist insbesondere gehalten, folgende generelle Ausführungskonstanten im Vorfeld zu berücksichtigen:
- kein Flug bei Regen
- kein Flug vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
- Flüge bis zu einer Windstärke von maximal 20 km/h
- es muss immer Sichtkontakt zur Videodrohne bestehen (Sichtflug nach VFR-Regeln)
- maximale Flughöhe 100 m
- maximale Entfernung zum Piloten horizontal 150 m
- Flugzeit je Flug z.Zt. max. 20 Minuten
- kein Überflug von Personen
14.2. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
14.3. Sind von uns Leistungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
14.4. Alle Nutzungsrechte (Urheberrecht) verbleiben bei uns, sofern diese nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragenen werden. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen. LuftBildVideo Martin Poettgen darf sämtliche Werke und Leistungen, z.B. Bildmaterial, uneingeschränkt für eigene Zwecke nutzen.
14.5. Verantwortung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen. Sollten durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt werden, so ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar.
§ 15 Schlussbestimmungen
15 .1 Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder (teil-)unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Ergänzend gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften, wenn sich die Vertragsparteien nicht gesondert individuell nachträglich vereinbaren. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist Bochum. Wichtige Informationen für Verbraucher Nachfolgende Unterrichtungen gelten für solche Kunden (Besteller, Käufer), welche Verbraucher sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Der Gesetzgeber hat dem Unternehmer für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern Unterrichtungspflichten auferlegt, um den Verbraucher vor dem Abschluss eines Vertrages über Waren zu informieren. Die nachfolgenden Informationen dienen dem Schutz des Verbrauchers. Auf die für Verbraucher besonders wichtigen Informationen ist in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam gemacht.